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Gepostet10. März10.03.2026, 17:45
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Verflechtungen von Justiz und Politik – Was das Verfahren Julia Neigel offenlegt Ein Kommentar von Claudia Jaworski / Connections.News Wenn ein Verordnungsgeber den Bürgern verbietet, die Wohnung zu verlassen, um eine Übertragung von Corona zu verhindern, überschreitet er seinen Ermessens- und Einschätzungsspielraum, stellte das Bundesverwaltungsgericht am 22. November 2022[1] fest. Vier Jahre nach dem Höhepunkt der Corona-Zeit markiert dieses Urteil offenbar das Äußerste dessen, was der Rechtsstaat an Korrektur früherer Grundrechtseingriffe zu leisten vermag. Sachsen weltweit an der Spitze der Regelungsdichte Auch die berüchtigte 15-km-Regelung – das Verbot, sich außerhalb eines eng bemessenen Radius um den Wohnort aufzuhalten – wurde in Sachsen letztlich beendet. Dies geschah jedoch nicht durch eine gerichtliche Feststellung ihrer Unhaltbarkeit, sondern allein dadurch, dass eine neue Corona-Verordnung die vorherige ablöste. Sachsen lag mit 47 Verordnungen, 23 Allgemeinverfügungen und 9 Gesetzen weltweit an der Spitze der Regelungsdichte und bescherte Deutschland zeitweise die Führung im Covid-Stringency-Index der Universität Oxford[2]. Dass derart tiefgreifende Maßnahmen, deren Logik sich nicht erschließt, nicht durch erfolgreichen Rechtsschutz, sondern durch zeitliche Erledigung beendet wurden, offenbart das eigentliche Desaster. Veränderungen traten nicht ein, weil Einsicht eingekehrt wäre oder ein korrigierender Wille des Gesetzgebers aufkeimte, sondern weil der Verordnungsgeber die nächste Verordnung auflegte. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Normen, ihrer Verhältnismäßigkeit und ihrer Tragweite war im gesetzgeberisch-gerichtlichen Verordnungsbetrieb nicht einkalkuliert und wird bis heute von Gerichten nicht nachträglich korrigiert. >> hier weiterlesen: https://connections.news/justiz/verflechtungen-von-justiz-und-politik-fall-julia-neigel/