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Jetzt muss man sich schon beim Kauf von elektronischen Geräten erkennungsdienstlich behandeln lassen 11. 03. 2026 | Die Überwachungswut nimmt fast schon hysterische Züge an. Bei MediaMarktSaturn muss man bereits beim Kauf von elektronischen Geräten zum Preis von 900 Euro zwingend Namen und Adresse angeben, weil sich angeblich nur so verhindern lässt, dass schlimme Dinge passieren. Ein Leser wollte in einem Ladengeschäft von MediaMarktSaturn ein Notebook von Apple zum Preis von rund 900 Euro kaufen. Er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil er nicht bereit war, dem Verkaufspersonal Namen und Anschrift offenzulegen. Eine schlüssige Begründung für dieses Verlangen habe er nicht bekommen, berichtet er, nur dass es um Betrugsprävention ginge und der Hersteller Apple das so verlange. Er wandte sich schriftlich an die Kundenbetreuung in der Zentrale von MediaMarktSaturn und bekam folgende erstaunliche Antwort (in Auszügen): „Bei Waren wie einem MacBook Air handelt es sich um hochpreisige, leicht weiterveräußerbare Produkte, die leider häufig Gegenstand von Betrugs- und Diebstahlsversuchen sind. Die Erfassung von Kundendaten dient insbesondere: Betrugs- und Missbrauchsprävention, zum Beispiel bei Käufen mit gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsmitteln, gestohlenen Ausweisen oder falschen Identitäten. Durch eine nachvollziehbare Zuordnung von Kauf und Person können verdächtige Muster erkannt und im Ernstfall besser aufgeklärt werden. Dokumentation des Kaufs für Gewährleistung, Garantie & Service (…) Nach aktuellem Kenntnisstand ist Apple nicht derjenige, der unmittelbar Ihre personenbezogenen Daten von uns erhält oder deren Erfassung im Kassenvorgang verlangt. Vielmehr handelt es sich bei unseren Prozessen um eigene risikobasierte Schutzmaßnahmen von MediaMarktSaturn bzw. um Anforderungen aus unseren vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.“ Auf wiederholte Anfragen bei der Pressestelle von MediaMarktSaturn erhielt ich keine Antwort. Die Kundenbetreuung antwortete schnell und verwies an die Pressestelle. Auch Apple reagierte nicht auf eine Anfrage. Keine der Begründungen ist nachvollziehbar. Eine rechtliche Verpflichtung bei Warenkäufen im Wert von unter 1.000 Euro die Identität des Käufers festzustellen, gibt es nicht, schon gar nicht für Einzelhändler und erst recht nicht unabhängig vom Bezahlverfahren. Nach Angaben des Lesers kam die Aufforderung, Namen und Adresse anzugeben schon bevor er sich zum Zahlungsmittel geäußert hatte. Er wollte das Gerät kaufen, nicht verkaufen, sodass es sich nicht um Diebesgut handeln konnte. Es handelte sich um ein einzelnes Gerät mit überschaubarem Wert. Wenn man schon bei solchen Käufen erkennungsdienstlich behandelt werden muss, damit bei einem Diebstahl, einem Garantiefall oder wenn etwas Unerlaubtes mit dem Gerät angestellt wird, der Eigentümer leicht feststellbar ist, dann gibt es keine Privatsphäre und Anonymität mehr. Ein Grund dieser niedrigsten Güteklasse, die Anonymität zwangsweise aufzuheben, findet sich immer. 👉Weiterlesen 🔘Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv