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Kaum eine Corona-Klage hatte vor Gericht Erfolg Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die meisten Klageverfahren gegen Maßnahmen der Behörden abgeschlossen. Der Erfolg der Kläger ist begrenzt. Bald fünf Jahre nach Pandemiebeginn sind die meisten Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen abgeschlossen. Nur in wenigen Fällen hatten die Kläger Erfolg, zumeist führten die Gerichte nicht einmal eine mündliche Verhandlung mit Sachverständigenanhörung durch. Das ergab eine Abfrage von WELT AM SONNTAG bei allen Oberverwaltungsgerichten im Februar. Bereits in der Krise segneten die Gerichte die meisten Corona-Maßnahmen im Rahmen einer „summarischen Prüfung“ ab. Damals mussten sie innerhalb weniger Wochen nur auf Basis der ausgetauschten Schriftsätze entscheiden, ob es schlimmere Folgen hätte, eine womöglich rechtswidrige Maßnahme in Kraft zu lassen oder eine Maßnahme aufzuheben, die sich später als rechtmäßig herausstellen sollte. Bloß in Ausnahmefällen wurde per Eilbeschluss eine vorläufige Außervollzugsetzung angeordnet. Tausende Kläger hofften, dass die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren, in dem üblicherweise eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird und auch Sachverständige angehört werden können, noch zu einem anderen Ergebnis kommen und die angegriffenen Maßnahmen zumindest nachträglich für rechtswidrig erklären würden. Doch diese Erwartungen wurden enttäuscht; die Entscheidungsträger von damals können sich nun weitestgehend juristisch bestätigt sehen. https://archive.ph/1mctf 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv