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Klimaklage der Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes gescheitert Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrenner-Autos mehr verkaufen dürfen – die Autobauer würden sonst die CO2-Menge überschreiten. Warum die Klage nun vom Bundesgerichtshof abgewiesen wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autobauer BMW und Mercedes abgewiesen. Drei Geschäftsführer der Umweltorganisation wollten erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrenner-Autos mehr verkaufen dürfen, da sie sonst die Menge an klimaschädlichem Treibhausgas überschreiten würden. Heute urteilte der Bundesgerichtshof, dass einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen sei. Die Argumente der Kläger Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen. In dem sogenannten Klimabeschluss hatten die Verfassungsrichter verlangt, dass der Gesetzgeber auch nach 2030 konkrete Minderungsziele für den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 festlegen müsse. Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil dann die Pariser Klimaziele nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten. Die Kläger argumentierten: Mit jedem verkauften Verbrenner würden Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft dringender. Die Umwelthilfe errechnete in ihrer Klage aus Daten konkrete Budgets für die Privatunternehmen BMW und Mercedes. Diese Mengen seien überschritten, wenn sie nach 2030 noch Autos mit Verbrenner-Motoren verkauften. Die Folgen, die das Bundesverfassungsgericht für junge Generationen genannt habe, seien dann real. https://archive.ph/0EGRm 🔘Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv