Inhalt
Jeder, der für dieses System sein Leben noch riskiert, sollte sich selber schnellstmöglich ernsthaft hinterfragen. Mord an Simon Bohr „Fassungslos“, „Schlag ins Gesicht“: Entsetzen nach Urteil für türkischen Polizistenmörder Das milde Urteil gegen den Polizistenmörder Ahmet G. sorgt für blankes Entsetzen. AfD-Chefin Weidel bringt sich mit scharfen Worten in die Debatte ein, die Deutsche Polizeigewerkschaft hofft auf Revision. BERLIN. AfD-Chefin Alice Weidel hat den Freispruch vom Vorwurf des Mordes für den 19jährigen Türken Ahmet G., der nach einem Überfall auf eine Tankstelle in Völklingen den Polizisten Simon Bohr ermordet hatte (JF berichtete), mit Entsetzen kommentiert. „Solche Urteile machen fassungslos – und sind ein Freibrief für alle zukünftigen Täter“, schrieb die Politikerin auf dem Kurznachrichtendienst X am Mittwoch. Heftige Kritik kam auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Der heutige Prozesstag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen“, sagte deren saarländischer Landeschef, Markus Sehn. Das Urteil bringe keine Gerechtigkeit für den Getöteten. Dass der Täter nun in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, sei ein „kleiner Lichtblick“, da er lange nicht mehr frei in der Gesellschaft leben dürfe. Zugleich betonte Sehn, einige am Einsatz beteiligten Polizisten seien „zum Teil schwer traumatisiert“ und könnten vereinzelt ihren Dienst nicht mehr verrichten. DPolG-Bundesvize Heiko Teggatz fügte hinzu, Bohrs Tod habe in der gesamten Polizeifamilie großen Schmerz verursacht. „Niemals werden wir Gewalt gegen Einsatzkräfte einfach so hinnehmen.“ Er gehe nun davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde, damit Hoffnung auf eine gerechtere Entscheidung entstehe. Der Polizistenmörder von Völklingen gab 17 Schüsse ab Zuvor hatte das Landgericht Saarbrücken Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Beim Überfall sei er in seiner Steuerungsfähigkeit „erheblich vermindert“ gewesen, begründete die Richterin Jennifer Klingelhöfer das Urteil. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“ Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Jugendhaft wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes gefordert. Nur der letzte Anklagepunkt führte zu einer Verurteilung. Zugleich muss der Täter nicht ins Gefängnis, sondern eine psychiatrische Anstalt. https://archive.ph/s9T1M 🔘Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv