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Gepostet9. Apr.09.04.2026, 15:48
Beitragsinhalt

Inhalt

Einstellungen nach § 153a StPO - das höchste der Gefühle! Dass ein den Corona-Impfstoff verweigernder Soldat aus Gründen der Gewissensfreiheit sogar von der Staatsanwaltschaft freigesprochen wird, sollte sofort rückgängig gemacht werden. Ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft legte daher Berufung ein. Drei Jahre musste der Soldat Stefan B. warten, um heute nach 5 Minuten eine Einstellung des Verfahrens gegen Kostenübernahme durch die Staatskasse mit nach Hause zu nehmen. Der Soldat aus Beeskow, der vorhergehende Versuche des Gerichts, das Verfahren gegen Geldauflage einstellen zu lassen, ablehnte, ist erleichtert, weil er damit nicht unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wird. Der Verteidiger Marko Schmidt hat keine Hoffnung, dass Soldaten einen verdienten Freispruch erhalten, gar rehabilitiert werden. Es wäre interessant zu erfahren, warum die den Freispruch sabotierende Sonderdezernentin nicht persönlich erschien, sondern sich von einem Staatsanwalt vertreten lassen hat. 🎬Gerichtsreportage folgt in Kürze