Inhalt
Neuer „Sachsensumpf“? Sängerin Julia Neigel zeigt Corona-Richter an Im Gerichtsverfahren gegen Sachsens 2G-Regeln steht der Verdacht im Raum, dass das Urteil bereits vor der Verhandlung feststand. Neigel unterstellt Befangenheit. Ein Urteilsentwurf, der bereits drei Monate vor der ersten Verhandlung existierte, erschüttert das Vertrauen in die sächsische Justiz. Die Künstlerin Julia Neigel und Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft (GGG), haben deshalb Strafanzeige gegen zwölf Beteiligte erstattet – darunter fünf Richter des OVG Bautzen sowie Mitglieder der Staatsregierung. Der Vorwurf wiegt schwer: Das Urteil zur 2G-Verordnung in Sachsen soll festgestanden haben, bevor die Klägerin überhaupt gehört wurde. Wie aus einer Pressemitteilung vom Donnerstag hervorgeht, haben Neigel und Luthe bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen insgesamt zwölf Personen eingereicht. Darunter befinden sich fünf Berufsrichter des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen, zwei weitere Richter in ihrer Funktion als Pressesprecher sowie amtierende und ehemalige Mitglieder der sächsischen Staatsregierung. Genannt werden Vorwürfe der Rechtsbeugung, der Strafvereitelung im Amt, des Betrugs, der Untreue und der Urkundenfälschung. Ein 27-seitiger Urteilsentwurf Ausgangspunkt ist ein seit 2021 anhängiges Normenkontrollverfahren gegen die sächsische 2G-Verordnung. Während der vierten Corona-Welle führte Sachsen strenge Zugangsbeschränkungen ein. Neigel war zu dieser Zeit auf Tournee, die Maßnahme erlaubte den Zutritt zu Veranstaltungen nur noch für Geimpfte oder Genesene. Konzerte wurden abgesagt oder durften nur unter erheblichen Einschränkungen stattfinden. Gerichte wiesen ihre Klage bislang ab. Nach Darstellung der Anzeige wurde in den Gerichtsakten ein 27-seitiger Urteilsentwurf gefunden. Dieser trage das Datum 11. April 2023 und sei damit vor der ersten mündlichen Verhandlung erstellt worden. Weiter heißt es in der Anzeige, mehr als 60 Prozent dieses Entwurfs seien im späteren Urteil vom Februar 2026 wiederzufinden. Daraus ziehen die Anzeigenerstatter den Schluss, das Ergebnis des Verfahrens könnte bereits frühzeitig festgestanden haben. Neigel äußerte dazu, ein solcher Ablauf werfe Fragen zur Transparenz des Verfahrens auf. https://archive.ph/uEyMW 🔘Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv