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Es wurde bekannt, dass einer der Eindringlinge, die wegen Gruppenvergewaltigung einer Frau am Strand für schuldig befunden wurden, bereits wegen Mordes verurteilt worden war. Karin Al-Danasurt hätte nach der Überquerung des Ärmelkanals im Jahr 2024 niemals in das Vereinigte Königreich einreisen dürfen, um einen Asylantrag zu stellen, sondern „gab einen falschen Namen an“. Zwei von ihnen hatten bereits „Asyl“ verweigert, mussten aber dennoch in einem vom Steuerzahler finanzierten Hotel leben, bevor sie die junge Frau wiederholt vergewaltigten! Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv