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Digitaler Check-in: Regierung will Airlines Zugriff auf biometrische Passdaten erlauben Die Bundesregierung plant einen digitalen Check-in mit Zugriff von Airlines auf biometrische Passdaten. Ziel sind schnellere Abläufe und weniger Wartezeit. Datenschützer warnen vor Zweckentfremdung sensibler Daten und fehlender echter Freiwilligkeit. Die Bundesregierung will die Abfertigung von Flugreisenden grundlegend digitalisieren – und greift dafür zu einem bislang tabuisierten Mittel. Künftig sollen auch private Fluggesellschaften Zugriff auf biometrische Daten aus Reisepässen erhalten. Was bislang ausschließlich staatlichen Behörden vorbehalten war, könnte schon ab diesem Sommer Teil des Check-in-Prozesses werden. Daten für die Wirtschaft: Gesetzentwurf für digitalen Check-in Mit einem Kabinettsbeschluss bringt die Bundesregierung am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, der eine vollständig digitale Reisekette am Flughafen ermöglichen soll. „Wir machen den Check-in-Prozess am Flughafen effizienter, reduzieren Wartezeiten spürbar und ermöglichen eine durchgängige digitale und sichere Abfertigung auf freiwilliger Basis“, wirbt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) in den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben) für den neuen Gesetzentwurf. Die Änderung wird voraussichtlich schon im Sommer zur Hauptreisezeit greifen. Luftfahrtunternehmen wird dann ermöglicht, Daten aus Reisepässen oder Personalausweisen durch den Chip auszulesen und auf diese Weise für digitale Check-ins zu nutzen. Aktuell laufen die Prozesse zur Flugabfertigung vom Check-in bis zum Betreten des Flugzeugs im Wesentlichen manuell ab. Künftig soll die Reisekette durchgängig digital funktionieren. Die klassische Abfertigung bleibt aber weiterhin möglich. Komfort versus Datenschutz Dies ist der zweite Vorstoß eines solchen Gesetzes, nachdem die Ampel bereits im Jahr 2024 einen Vorschlag im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt, diesen jedoch nicht umgesetzt hatte. Nicht nur Datenschutzbeauftragte wie der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, sondern auch der Chaos Computer Club (CCC) hatte sich bereits zum Entwurf von 2024, der im Wesentlichen der aktuellen Vorlage entspricht, kritisch geäußert. CCC-Sprecher Matthias Marx bemängelte, dass die geplante Freigabe biometrischer Daten absehbare Folgen habe: Wenn Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften diese sensiblen Informationen für reine Komfortanwendungen nutzen dürften, werde es schwierig, anderen Branchen den Zugriff darauf zu verwehren. Marx ergänzte, es sei „ein Hohn“, dass die verpflichtende Erhebung und Speicherung biometrischer Daten stets mit der Bekämpfung schwerer Straftaten begründet werde, nun aber Gesichtsbilder für reine Bequemlichkeitszwecke von Airlines freigegeben werden sollten. In der Stellungnahme des CCC heißt es: „Biometrische Daten sind sensible Informationen, die nicht leichtfertig oder für die erhofften ‚reibungslosen‘ Abläufe freigegeben werden sollten.“ https://archive.is/qp6Bc 🔘Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv