Inhalt
Die Erfindung "deutsche Staatsangehörigkeit" 5. Februar 1934: Mit der "Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit" wird erstmalig der Begriff "deutsche Staatsangehörigkeit" im "Reichsgesetzblatt" veröffentlicht. Vorher gab es diese juristische Definition nicht‼️ Das "erstmalig" betonen wir hier, da es viele Verwirrer gibt, die anderes behaupten, aber beharrlich Beweise verweigern und stattdessen viel reden und Geschichten erzählen. Dem mit der deutschen Rechtsgeschichte schon Vertrauten fällt bei der Verordnung auf, daß diese dazu diente, den Angehörigen der Staaten (Preußen, Bayern, Sachsen u.s.w.) die besonderen Rechte zu entziehen, die diese gemäß des gültigen Deutschen Rechts beanspruchen können. Passend dazu: 👉🏻Souveränität & "Staatsangehörigkeit" sowie zur schleichenden Entrechtung: 👩🏻🦳Mensch und Person🎭