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Staats-Simulation

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Gepostet28. Dez.28.12.2025, 09:00
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Haben Sie gewusst, dass Ihr Personalausweis falsche Angaben enthält und Sie verpflichtet sind diese anzuzeigen? Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland verstößt gegen das Personalausweisgesetz (PAuswG) und ist zudem ein Ausweis für juristische Personen (=Firmen). Sie sind nicht verpflichtet einen Personalausweis zu beantragen. Sie können sich stattdessen überall mit einem Reisepass ausweisen (siehe PAuswG, § 1, Absatz 2 ). Nachdem aber auch der unhandliche Reisepass gegen das Passgesetz (PassG) verstößt, besteht alternativ die Möglichkeit einen Identitätsausweis des CLC zu beantragen. Rechtslage Personalausweis Der von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Personalausweis entsprecht nicht dem Personalausweisgesetz (PAuswG) Der Personalausweis weist kein natürliche Person (= Mensch) aus, sondern eine juristische Person (= Firma). 1.1 Familienname Laut Personalausweisgesetz, muss im Ausweis der Familienname stehen, es steht dort aber nur „Name“. Nun ist zwar auch ein Familienname ein „Name“, jedoch gibt es zwischen beiden Bezeichnungen einen juristischen Unterschied (siehe Punkt 2), weshalb im Ausweis unmissverständlich die Bezeichnung „Familienname“ stehen muss, was nicht der Fall ist und einen Verstoß gegen § 5, Absatz 2, Punkt 1 PAuswG darstellt. 1.2 Staatsangehörigkeit Laut Personalausweisgesetz soll der Ausweis die Staatsangehörigkeit des Inhabers enthalten. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen Staat, so dass im Ausweis unter „Staatsangehörigkeit“ das Substantiv „Bundesrepublik Deutschland“ stehen müsste. Es steht dort aber nur das Adjektiv „deutsch“. Davon abgesehen besitzt der Ausweisinhaber die Staatsangehörigkeit in Deutschland (= das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe SHAEF Militärgesetz Nr. 52 Artikel VII Buchstabe e). Demnach müsste unter „Staatsangehörigkeit“ im Ausweis „Deutschland“ stehen. Die Eigenschaft „deutsch“ ist sinnfrei, weil sie sich nicht auf einen völkerrechtlich anerkannten Staat bezieht, was ein Verstoß gegen § 5, Absatz 2, Punkt 10 PAuswG ist. 2. Juristische versus natürliche Person Eine juristische Person ist z. B. eine Firma und niemals ein Mensch. Eine natürliche Person ist dagegen niemals eine Firma, sondern immer ein Mensch. Die Bezeichnung „Name“ (siehe 1.2) kann sowohl Menschen, als auch Firmen meinen. Die Bezeichnung „Familienname“ dagegen kann nur Menschen und keine Firmen meinen. Nachdem aber, im Gegensatz zu Ausweisen anderer Länder, auch die Geschlechtsangabe im Ausweis fehlt, ist klar, dass sich der Inhaber eines solchen Ausweises nicht als Mensch zu erkennen gibt, sondern als juristische Person und damit z. B. auch auf seine Menschenrechte verzichtet (siehe dazu auch Artikel 1 im Grundgesetz (GG)). Zusammenfassung Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland entspricht nicht dem Personalausweisgesetz, enthält wenigstens eine falsche Eintragung und weist den Inhaber nicht als Menschen aus. Aufgrund der falschen Eintragung ist der Inhaber gemäß § 27, Absatz 1, Punkt 1 PAuswG verpflichtet, den Ausweis der zuständigen Personalausweisbehörde vorzulegen, weil er laut §28, Absatz 1, Punkt 2 ungültig ist und daher gemäß § 29, Absatz 1, Punkt 1 eingezogen werden kann. Die alternative Ausweismöglichkeit mit einem Reisepass und einer Meldebestätigung laut §1, Absatz 2 PAuswG, entfällt, weil auch der Reisepass gegen das Paßgesetz (PaßG) verstößt, damit ebenfalls ungültig ist und der Gebrauch von ungültigen, bzw. falschen Dokumenten unter Strafe gestellt ist (siehe §§ 269, 271 und 276 StGB). Reisepass für Menschen Wie eingehend dargelegt wurde, ist die Verwendung eines Personalausweises oder Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland aufgrund mehrerer Gesetzesverstöße rechtswidrig. In der Praxis ist es jedoch immer wieder erforderlich, dass man sich (als Mensch) ausweisen kann. Um sich zweifelsfrei als Mensch erkennen zu geben, können Sie jetzt einen Reisepass des CLC bestellen. Hier klicken! Abonnieren Sie uns hier: ➡️https://t.me/STEUERFREIHEIT_JETZT