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@RusBotschaft

Russische Botschaft in Deutschland 🇷🇺

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Жарыяланган25-ноя.2025-25-11 16:44
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🇷🇺🌐Die Beantragung eines Visums für die Russische Föderation durch einen ausländischen Staatsangehörigen stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, im Land ansässige Bekannte zu besuchen, sich mit dessen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, Sehenswürdigkeiten zu besichtigen sowie Museen und architektonisch bedeutende Objekte aufzusuchen. ❗️Ein reguläres Touristenvisum kann als Einfach- oder Zweifachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten oder als Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten erteilt werden. Dabei darf sich der ausländische Staatsangehörige innerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. ✔️Für die Beantragung eines Touristenvisums hat der ausländische Staatsangehörige die folgenden Unterlagen vorzulegen: *ein gültiger Reisepass oder ein anderes von der Russischen Föderation als Identitätsnachweis anerkanntes Dokument, das über mindestens zwei freie Seiten für die Einfügung von Visa verfügt und dessen Gültigkeitsdauer frühestens sechs Monate nach Ablauf der beantragten Visumgültigkeit enden darf; *das über den Online-Dienst visa.kdmid.ru elektronisch ausgefüllte, ausgedruckte und vom antragstellenden ausländischen Staatsangehörigen unterzeichnete Visumantragsformular; im Antrag ist als „Destination“ (letzte Frage im Formular) „Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland“ anzugeben; *eine Bestätigung über die Aufnahme des ausländischen Touristen, ausgestellt von einer in der Russischen Föderation registrierten Organisation, die als Reiseveranstalter tätig ist; die Angaben zur Organisation müssen im Einheitlichen Föderalen Register der Reiseveranstalter eingetragen sein; *ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 3,5 × 4,5 cm mit einer klaren, frontalen Darstellung des Gesichts, ohne Brille mit abgedunkelten Gläsern und ohne Kopfbedeckung (ausgenommen sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, für die das ständige Tragen einer Kopfbedeckung ein verpflichtendes Element ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit darstellt, sofern der ausländische Staatsangehörige auf dem Lichtbild im Reisepass ebenfalls mit dieser Kopfbedeckung abgebildet ist); *ein Nachweis der Rückkehrbereitschaft in den Staat des ständigen Wohnsitzes (es ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen: Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, Kontoauszug, Rentenausweis bzw. Nachweis über die Rentenzahlung, Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung); *eine Krankenversicherungspolice, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gültig ist und einen Mindestdeckungsschutz von 30.000 Euro vorsieht. ⚠️Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland besitzen (mit Ausnahme der Staatsangehörigen der Schengen-Staaten), haben zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 90 Tagen (eine befristete Aufenthaltstitelbescheinigung) vorzulegen. 📣Die Unterlagen für ein Touristenvisum sind nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich im Konsularreferat der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland (Behrenstraße 66, 10117 Berlin) oder in unserem Visazentrum (Friedrichstraße 176–179, 10117 Berlin, 3. Stock, Zimmer 318–320) einzureichen. 🖥Nützliche Internetquellen Offizielle Internetseite der Botschaft Terminvereinbarung Offizielles Visazentrum der Botschaft