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📣 Pressesprecherin des Außenministeriums Maria Sacharowa 🗣 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der die Rechtmäßigkeit der Verhaftung des ukrainischen Staatsbürgers S. Kusnezow bestätigt wurde, hat uns nicht überrascht. Er war im vergangenen Jahr von den italienischen Behörden wegen des Verdachts der Beteiligung an der Sprengung der Gaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 an die deutsche Justiz überstellt worden. Das Regime in Kiew tritt seit Langem als Sponsor und Organisator verschiedener terroristischer Anschläge auf. Dazu zählen der Angriff auf die „Crocus City Hall“, die Sprengung der Krim-Brücke, die Ermordung prominenter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Schriftsteller und Journalisten, Überfälle terroristischer Gruppen auf russisches Territorium, gezielte Drohnenangriffe auf Zivilisten sowie die gezielte Tötung von Kindern unter Einsatz unterschiedlicher terroristischer Methoden, darunter auch mit Schmetterlingsminen. Was den Terroranschlag auf die Nord-Stream-Pipelines betrifft, so ist unabhängig davon, welche Rolle die Organisatoren ihren Schützlingen in Kiew bei der Vorbereitung, Durchführung oder der sogenannten „Spurensicherung“ zugewiesen haben, eine gründliche Untersuchung erforderlich, und alle Beteiligten müssen zur Verantwortung gezogen werden. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde festgestellt, dass es sich bei dem Angriff um ein nichtmilitärisches Ziel – nämlich eine Energieinfrastruktureinrichtung – handelte und dass die Täter keine Kombattanten, also nicht an Kampfhandlungen beteiligte Personen, waren. Zuvor hatte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines als terroristischen Akt bezeichnet. Damit haben die deutsche Bundesregierung und ihr Justizsystem anerkannt, dass es sich um ein terroristisches Verbrechen handelt. Die russische Seite wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Dabei werden wir selbstverständlich nicht ungeprüft die Behauptung akzeptieren, dass ausschließlich Ukrainer hinter diesem Anschlag stehen. Die Durchführung einer unparteiischen und umfassenden Untersuchung bleibt weiterhin auf der Tagesordnung. Auch die mögliche Beteiligung westlicher Geheimdienste an der Sprengung muss nach wie vor ordnungsgemäß überprüft werden. In diesem Zusammenhang ergreift unser Land alle erforderlichen verfahrensrechtlichen Schritte. Quelle. @RusBotschaft #NordStream#Terrorismus