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Medizin

Archiv von Impfopfern und Impfschäden

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S. 35 von 84 · 1,005 Beiträge

Gepostet 28. Okt.

Corona-Impfschäden - Behördenpoesie beim Paul-Ehrlich-Institut Noch immer weiß die Öffentlichkeit nicht, wie viele Fälle von schweren Nebenwirkungen die mRNA-Impfung gegen Corona hatte. Das liegt vor allem an einer sprachlichen Verwirrpolitik durch das Paul-Ehrlich-Institut. Längst sind auch namhafte Virologen wie Alexander Kekulé irritiert. Behörden sind nicht bekannt für sprachliche Lebendigkeit und doch sollte man die Kreativität der Bürokraten nicht unterschätzen. Franz Kafka hat es in seinem Roman „Der Prozess“, der posthum 1925 erschien, anschaulich demonstriert. Da verkünden etwa „die Erklärer“ der „einleitenden Schriften zum Gesetz“: „Richtiges Auffassen einer Sache und Missverstehen der gleichen Sache schließen einander nicht vollständig aus.“ Hundert Jahre später scheinen die „Amtspersonen“ des 21. Jahrhunderts die Literaten des 20. Jahrhunderts übertreffen zu wollen: Gäbe es einen Literaturpreis für „Behördenpoesie“ – das Paul-Ehrlich-Institut hätte ihn allemal verdient. Die sprachlichen und logischen Verrenkungen, mit denen das Institut versucht, mögliche Impfschäden wegzudefinieren, sind wirklich beeindruckend.Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die in Deutschland zuständige Bundesbehörde für die Zulassung und die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen. Theoretisch also die Behörde, die insbesondere die Beobachtungen und Erfahrungen jener Menschen ernst nimmt, die einen Impfschaden erlitten haben. Doch die Impfgeschädigten – etwa aus der „Selbsthilfegruppe Tübingen“ – berichten von einer Behörde, die sie im Stich lässt. „Das Paul-Ehrlich-Institut ist für uns ‚Post-Vac-ler‘ der absolute Endgegner,“ erzählt eine Betroffene einer Journalistin. Auch eine andere Betroffene berichtet von ihrem vergeblichen juristischen Kampf um Anerkennung des Impfschadens und Entschädigung: „Die Richter machten mir deutlich, sie würden mir glauben – ich hätte ja eine umfassende Sammlung von Studien beigelegt – und ich täte ihnen allen leid. Das würde aber leider alles nicht ausreichen, weil meine Symptomatik seitens des Paul-Ehrlich-Instituts nicht als Sicherheitssignal gewertet wird.“ https://archive.is/oICkl 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv

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Gepostet 27. Okt.

⬆️ Zu jetzt, Ende 2025, vollstreckten Zwangsgeldern und Zwangshaft aus Bereichsbetretungsverboten während Montagsspaziergängen in der Corona-Zeit. Hierzu kommen mir ein paar rechtliche - und nicht rechtliche - Gedanken: Jene Verwaltungsakte haben sich doch längst in der Hauptsache erledigt! Oder ist es immer noch verboten, montags in Gruppen ohne Fascho-Maske und Fascho-Abstand abends durch Städte und Dörfer zu laufen? Alle dürfen das längst wieder bzw. es ist wieder gnädig erlaubt, und es gilt nicht als Zeichen politischen Protests, einfach abends das Haus zu verlassen und noch halbwegs normale Leute auf der Straße zu treffen, weil einem Lokale und Bürgerhäuser wegen 2G, verdammt noch mal, ja verboten sind. Klar, man könnte behaupten, dass es ja alles unerlaubte Versammlungen waren, weil Protest. Trotzdem: Niemand läuft noch montags durch die Stadt. Zwangsgeld und (Ersatz-)Zwangshaft aber sollen eine Handlung, Unterlassung oder Erklärung erzwingen. Was soll heute hier noch erzwungen werden? Die Corona-Zeit und ihr totalitärer Ausnahmezustand sind lange vorbei, und mit deren Ende hätten längst sämtliche „Bereichsbetretungsverbotsbescheide“ aufgehoben werden müssen, auch die Bescheide, in denen bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld angedroht worden ist. Waren sie überhaupt zeitlich befristet? Insoweit sollte man nicht nur Widerspruch gegen den jetzt ergangenen Vollstreckungsbescheid einlegen, mit dem Zwangsgeld beigetrieben wurde, sondern auch gegen den damaligen Bescheid, in dem das Verbot verfügt und das Zwangsmittel sngedroht worden ist, nebst einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Außerdem natürlich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage, gegen beides. Mal eine Parallele: Man stelle sich vor, es würde heute noch ein Zwangsgeld verhängt gegen eine Person, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Jahr 2022 nicht nachgekommen ist. Da die Pflicht bekanntermaßen nicht mehr besteht, fehlt auch die Rechtsgrundlage, die Gentherapie durch Zwangsgeld und Zwangshaft zu erzwingen. Der Bescheid von damals ist nicht mehr zu vollstrecken, auch wenn er noch in der Welt ist. Ähnlich ist auch hier zu argumentieren. Ich kenne die Bescheide zu den Bereichsbetretungsverboten nicht. Sie sind aber wegen Verstoß gegen das Übermaßverbot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ohnehin unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Jemandem den Aufenthalt im Gebiet einer ganzen Stadt und zu jeglichem Zweck zu verbieten, während das „Stadtbild“ in anderen Zusammenhängen sein darf, wie immer es ist, trotzdem aktuell für seltsame politische Profilierungsversuche von beiden Seiten sorgt - und das leider wieder tage- und wochenlang, als würde das mediale Gelaber irgendetwas lösen - zeigt, wie absurd und krass rechtswidrig diese Bereichsbetretungsverbote waren. Wenn aber einer was vom Stadtbild gackert, gackert ein anderer zurück. Gackert doch mal über stadtbildverschönernde Bereichsbetretungsverbote, durchgesetzt mit Zwangsgeldern und Zwangshaft, heute, unter anderen Vorzeichen. Kein Mensch käme auf die Idee, dass das in einem angeblichen Rechtstaat möglich sei, selbst wenn der Adressat eines solchen Verbots nicht nur nicht den Schönheitskriterien in Innenstädten des Ästheten Merz entspricht, sondern wenn er längst polizeibekannt ist. Aber Polizei und Verwaltung führt nur aus, gegen „die Menschen, die schon länger hier leben“, wo noch etwas zu holen ist, nicht wahr? Alles, was von oben kommt. Und das Stadtbild kann man ja auch eh’ nicht beeindrucken mit Zwangsgeldern. Das versammelte Stadtbild, wo nichts zu holen ist, würde sich vermutlich einfach totlachen - zu recht.

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Gepostet 27. Okt.

https://www.compact-online.de/polizei-tritt-nach-neue-corona-schikanen-im-harz/

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Gepostet 26. Okt.

Neues Video auf meinem Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=CvdB1m_VyJE

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Gepostet 26. Okt.

https://www.youtube.com/watch?v=52vL_J5PX7k 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv

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Gepostet 25. Okt.

Die Vogelgrippe steht quasi vor der Tür, meldet die Bild-Zeitung. Zeit, dem nachzugehen, fand Gerhard Wisnewski - und zerlegte mal die Meldung nach allen Regeln der Kunst... https://youtu.be/6v9lSHn0r4E? 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv

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Gepostet 25. Okt.

1. KK Henrich vermerkte intern, ich sei Coronamaßnahmen-Kritiker. Er kreuzte daher das Feld „politische Verfahren” an. 2. Gegenüber Buyx behauptet der KK aber, ich hätte ihr am 12.04.2024 um 07:30 u.a. die „Durchführung von Zwangsmaßnahmen” unterstellt und sie dadurch beleidigt. Belegen konnte er das vor Gericht nicht, weil ich das nie geschrieben habe. Der Post enthielt auch keinerlei Unterstellung, sondern eine Vermutung. 3. Buyx stellte Strafantrag für einen anderen Post (von 07:13), in dem sie überhaupt nicht genannt war. Dieser Post enthielt einen Appell an Medien, nicht denselben Fehler zu machen wie 1945 und alles zu vertuschen. Abgebildet waren dort mehrere Personen, vornehmlich Journalisten. 4. Folgendes Muster wiederholt sich: Die Justiz ermittelt in einem „politischen Verfahren”, verkleidet dieses aber als gewöhnliches Strafverfahren. Lustige Ergänzung in Teil 3 --> https://archive.ph/jmUYQ 🔘Unterstützen & Abonnieren ! 📱www.kulturstudio.tv

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Gepostet 24. Okt.

https://youtu.be/Cti_hOXCjzU?si=ScbDbutLhCttwFVC 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv

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Gepostet 23. Okt.

Corona-Impfung verlängert Leben von Krebspatienten Die millionenfach verabreichten mRNA-Vakzine könnten Immuntherapien gegen Krebs deutlich wirksamer machen. Ist das der Beginn einer neuen Ära in der Onkologie?Es wirkt wie eine wundersame Heilung: Eine Frau aus Griechenland leidet an Hautkrebs, und in der Leber der 72‑Jährigen haben sich bereits Metastasen gebildet. Doch nachdem sie in der Pandemie zwei Impfungen mit dem mRNA‑Impfstoff von Biontech erhält, schrumpfen die Krebsherde auf ihrer Haut auf etwa die Hälfte zusammen. Nach der dritten Impfung werden sie noch kleiner. Offenbar führt die Impfung dazu, dass das Immunsystem der Frau, angeregt durch die Impfung, den Krebs angreift. So nehmen es jedenfalls ihre Ärzte an, die darüber 2022 in der Fachzeitschrift Vaccines berichten. Steckt in der mRNA-Impfung gegen Covid-19 eine geheime Kraft gegen Krebs? Weitere, ähnliche Einzelfälle wie derjenige der 72-jährigen Griechin bestärkten in den vergangenen Jahren diese Vermutung. Und nun haben US-Wissenschaftler neue, sehr beeindruckende Daten auf dem Krebskongress ESMO in Berlin vorgestellt: Wenn Krebspatienten mit einer speziellen Immuntherapie behandelt wurden und zufällig in den ersten 100 Tagen nach Beginn dieser Therapie eine mRNA-Impfung gegen Covid-19 erhielten, lebten sie länger. So viel länger, wie es niemand erwartet hatte. Diese Daten seien „bemerkenswert“, sagte Stephen Griffin, Professor für Krebsvirologie an der University of Leeds, dem britischen Science Medica Centre. Die Covid-mRNA-Impfstoffe hätten offensichtlich einen unerwarteten Nutzen für manche Krebspatienten. „Das ist vor allem deshalb interessant, weil es um Tumore geht, die zu den am schwierigsten zu behandelnden gehören“, so Griffin. Nämlich um Krebsherde, die als „immunologisch kalt“ gelten, weil sie ohne die Hilfe der Impfung nicht einmal von potenten Krebs-Immuntherapien angegriffen werden. https://archive.ph/CZyXN 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv

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Gepostet 22. Okt.

Internationale Gesundheitsvorschriften: Juristen warnen vor Zensur und „Militarisierung“ Kampf gegen „Fehlinformationen“ gefährdet Meinungsfreiheit / Militärische Doktrin der „Gesundheitssicherheit“ dominiert internationalen Rechtsrahmen / Robert Koch-Institut und Weltgesundheitsorganisation verweigern Auskunft Berlin. (multipolar) Mehrere Juristen äußern sich besorgt über die Folgen der reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die auch Deutschland mit einem eigenen Zustimmungsgesetz umsetzen will. So warnt etwa der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. In einem Interview mit den „Ärztinnen und Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) erläutert er, dass Deutschland gemäß den IGV verpflichtet sei, für eine „Verbesserung der Risikokommunikation“ zu sorgen. Wenn man Staaten jedoch aufgebe, „Fehlinformationen“ verhindern zu müssen, zwinge man sie „die Meinungsfreiheit viel stärker einzuschränken, als es zulässig ist“. Der Jurist befürchtet, dass in einem künftigen Informations-„Managementsystem“ die Unterscheidung zwischen Kritik und Desinformation „ganz schwierig“ werde. Boehme-Neßler betont, dass es darüber hinaus nur „ganz wenig direkte Verpflichtungen“ gebe, die Deutschland mit dem Zustimmungsgesetz zu den IGV eingehe. Zwar gebe es „starke Machtzuwächse“ beim Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dieser könne aber trotzdem nur „Empfehlungen“ aussprechen und rein rechtlich in den einzelnen Staaten „nicht durchregieren“. Zugleich kritisierte der Jurist eine auf den rechtlichen Wortlaut beschränkte Sichtweise als „naiv“. Denn die „unverbindliche Empfehlung“ des Generaldirektors zeitige „im Pandemiefall“ politische und psychologische Wirkungen, die faktisch dazu führten, „dass diese Empfehlungen umgesetzt werden müssen“. Er halte es für „illusorisch“ anzunehmen, dass die nationalen Parlamente dann tatsächlich noch Einfluss nehmen könnten. „Das werden die nicht schaffen“, sagte er. Darüber hinaus passt laut Boehme-Neßler die Reform der IGV zu einem „technokratischen Trend im Gesundheitswesen“ insgesamt. Der technokratische Ansatz sei weder wissenschaftlich noch demokratisch, sondern „autoritär“. Ein „Zentrum“ – die WHO beziehungsweise ihr Generaldirektor – erlasse Weisungen und Definitionen. „Und dann fängt die Maschine an zu laufen. Da ist dann kein Platz mehr für Neuüberlegungen, für abweichende Meinungen“, warnt Boehme-Neßler. Zudem sei der Ansatz nicht „effektiv, weil man nicht für jeden Staat dasselbe vorschreiben kann. Die Staaten sind unheimlich unterschiedlich.“ Die Juristin und Assistenzprofessorin Amrei Müller erkennt ebenfalls eine „Technokratisierung“. Auf Anfrage von Multipolar ordnet sie die Entwicklung allerdings in den noch größeren Kontext der „Securisation“ ein, was mit dem Begriff „Militarisierung“ übersetzt werden kann. Diese habe ihren Ursprung in der biologischen Kriegsführung. Müller weist darauf hin, dass der internationale Rechtsrahmen und der Ansatz der WHO von der „Globalen Doktrin der Gesundheitssicherheit“ dominiert sei. Dies sei schon der Fall gewesen, bevor die IGV 2024 geändert wurden. Der „technokratische Trend“ sei daher „keinesfalls“ neu. Bereits in den 1990er Jahren habe sich ausgehend vom US-amerikanischen Recht das Konzept „Gesundheitsnotstand“ im internationalen Recht etabliert. Die Juristin erinnert daran, dass die IGV bereits zwischen 1995 und 2005 „gründlich revidiert“ wurden.

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Gepostet 22. Okt.

Sammelpetition: Bürger fordern Straffreiheit für Corona-Verurteilte Seit September 2025 liegt im Bundestag eine Petition für eine Amnestie aller wegen Corona-Maßnahmen Verurteilten vor. Bisher gibt es rund 9.000 Mitzeichner, für eine öffentliche Anhörung sind 30.000 nötig. Der Petent sieht frühere Maßnahmen als verfassungswidrig und fordert Rechtsfrieden. 👉 Hier geht es zum Artikel von Patrick Reitler! Bitte mitzeichnen: Ausdrücklich von dieser Petition sind Straftäter von Maskendeals oder Testzentren NICHT umfasst!!! Hier geht es zur Petition!!! https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2025/_09/_23/Petition_187006.html t.me/TomLausen

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Gepostet 21. Okt.

Bußgelder und Erzwingungshaft: Freigeklagte E-Mails enthüllen Pläne der „AG Impfpflicht“ Neue freigeklagte E-Mails enthüllen Überlegungen für die Corona-Impfpflicht Anfang 2022. Angedacht wurden unter anderem Erzwingungshaft und Bußgelder zur Durchsetzung der Impfung. Die freie Journalistin Aya Velázquez hat interne E-Mails der sogenannten AG Impfpflicht veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgruppe der Ampelkoalition, die im Winter 2022 und Frühjahr 2023 Gesetzesentwürfe für eine allgemeine Impfpflicht für eine COVID-19-Impfung vorbereitete. Die AG Impfpflicht bestand aus Abgeordneten der Regierungsfraktionen SPD, Grüne sowie FDP und wurde vom damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angeleitet. Das Robert Koch-Institut (RKI) war zur fachlichen Beratung auch daran beteiligt. Die internen E-Mails vom 13. Dezember 2021 bis zum 5. April 2022 erstrecken sich samt Dateianhängen auf 987 PDF-Seiten. Laut Velázquez habe sie, nachdem eine Anfrage beim RKI vom Februar 2025 unbeantwortet geblieben war, eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin angestrengt, um eine Freigabe zu erreichen. Das RKI habe ihr mitgeteilt, dass es außer den E-Mails keine Sitzungsprotokolle oder sonstigen Dokumentationen zur Arbeitsgruppe gebe. Velázquez hat am 17. Oktober alle Dokumente auf ihrer Website veröffentlicht. Erzwingungshaft als Mittel zur Durchsetzung Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Maßnahmen waren teils höchst umstritten. Am umstrittensten war wohl der Vorschlag einer allgemeinen Impfpflicht. Diese scheiterte am 7. April 2022 schließlich bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag. Kein Gesetzentwurf erhielt die nötige Mehrheit. Nicht nur die Regierungsfraktion, sondern auch die Union, der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki und die AfD präsentierten eigenständige Vorlagen. Die Arbeitsgruppe der Regierung bemühte sich in den Monaten vor der Abstimmung um die detaillierte Planung einer möglichen Impfpflicht. Laut den nun freigegebenen E-Mails haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe im Januar 2022 einen Fragenkatalog an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Dabei interessierte sie sich besonders dafür, inwiefern eine allgemeine Impfpflicht in der Praxis umsetzbar sei. https://archive.ph/XGigx 🅰️🅱️🅾️t.me/impfopferarchiv

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